Denken Sie, Sie würden gut in unser Team passen?
Werden Sie Teil unseres Teams und starten Sie Ihre Karriere mit hervorragenden Sozialleistungen.
Infobox: §35a SGB VIII – Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche
§35a SGB VIII regelt die Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, deren seelische Gesundheit längerfristig vom altersentsprechenden Zustand abweicht und deren gesellschaftliche Teilhabe dadurch beeinträchtigt ist oder gefährdet wird.
Diese Hilfe hat das Ziel, jungen Menschen eine aktive Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen und ihre persönliche Entwicklung zu fördern.
Die Unterstützung kann beispielsweise folgende Maßnahmen umfassen:
pädagogische Begleitung im Alltag
Schulbegleitung oder schulische Unterstützung
sozialpädagogische Förderung
individuelle Hilfen zur Stabilisierung der persönlichen Entwicklung
Die konkrete Hilfe wird in der Regel durch das zuständige Jugendamt bewilligt und im Rahmen eines Hilfeplans gemeinsam mit allen Beteiligten umgesetzt.
Teilhabe und Integration fördern
(§35a SGB VIII / §9 SGB IX)
Unterstützung für Kinder und Jugendliche mit besonderem Förderbedarf
Die Eingliederungsförderung von Cocoon – Jugend und Familienhilfe e.V. richtet sich an Kinder und Jugendliche, die aufgrund seelischer Belastungen oder Entwicklungsbeeinträchtigungen Unterstützung benötigen, um aktiv am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können.
Ziel dieser Hilfe ist es, jungen Menschen die notwendige Unterstützung zu geben, damit sie ihre persönlichen Fähigkeiten entwickeln, soziale Beziehungen aufbauen und ihren Alltag möglichst selbstständig gestalten können.
Unsere Arbeit orientiert sich an den gesetzlichen Grundlagen der Kinder- und Jugendhilfe sowie an den individuellen Bedürfnissen der betroffenen Kinder und Jugendlichen.
Gesetzliche Grundlage
Die Eingliederungsförderung erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Regelungen der Kinder- und Jugendhilfe gemäß §35a SGB VIII.
Diese Hilfe richtet sich an Kinder und Jugendliche,
deren seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit längerfristig von dem für ihr Alter typischen Zustand abweicht
und deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben dadurch beeinträchtigt ist oder gefährdet wird.
Die Unterstützung wird in der Regel in enger Abstimmung mit dem zuständigen Jugendamt geplant und umgesetzt.
Ziele der Eingliederungsförderung
Die Eingliederungsförderung verfolgt das Ziel, die gesellschaftliche Teilhabe von Kindern und Jugendlichen zu sichern und ihre persönliche Entwicklung zu unterstützen.
Dabei stehen insbesondere folgende Ziele im Mittelpunkt:
Förderung der sozialen Integration
Stärkung der emotionalen und sozialen Kompetenzen
Unterstützung bei der Bewältigung von schulischen Herausforderungen
Stabilisierung der persönlichen Entwicklung
Förderung von Selbstvertrauen und Selbstständigkeit
Unsere Unterstützung orientiert sich immer an den individuellen Ressourcen und Bedürfnissen des jungen Menschen.
Besonderheiten
Die Förderung erfolgt individuell und wird an die jeweilige Lebenssituation des Kindes oder Jugendlichen angepasst. Unsere pädagogischen Fachkräfte begleiten die jungen Menschen in ihrem Alltag und unterstützen sie dabei, neue Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Die Unterstützung kann unter anderem umfassen:
Begleitung im schulischen Umfeld
Unterstützung bei sozialen Kontakten und Gruppenprozessen
Förderung sozialer und emotionaler Kompetenzen
Unterstützung bei der Strukturierung des Alltags
Zusammenarbeit mit Eltern, Schulen und weiteren Fachstellen
Die konkrete Ausgestaltung der Hilfe erfolgt im Rahmen eines gemeinsam entwickelten Hilfeplans.
Zusammenarbeit mit Familien und Institutionen
Eine erfolgreiche Eingliederungsförderung basiert auf einer engen Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten.
Dazu gehören insbesondere:
Eltern und Sorgeberechtigte
Jugendämter
Schulen und Bildungseinrichtungen
therapeutische und soziale Einrichtungen
Durch diese Zusammenarbeit können individuelle Unterstützungsmaßnahmen entwickelt werden, die langfristig zur Stabilisierung der Lebenssituation beitragen.
Zielgruppe
Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene,
- mit seelischen oder körperlichen Beeinträchtigungen
- mit Unterstützungsbedarf im schulischen oder sozialen Bereich
- mit besonderem Bedarf an gesellschaftlicher Teilhabe
Unsere Leistungen
Wir unterstützen bei:
- Integration im schulischen Alltag
- sozialer Teilhabe
- Entwicklung von Selbstständigkeit
- Bewältigung von Alltagsanforderungen
Unsere Unterstützung umfasst unter anderem
01. Schulbegleitung / Schulassistenz
Unterstützung für eine erfolgreiche schulische Teilhabe
Die Schulbegleitung (auch Schulassistenz genannt) unterstützt Kinder und Jugendliche, die aufgrund seelischer oder sozialer Herausforderungen Hilfe benötigen, um am schulischen Alltag teilzunehmen.
Ziel dieser Unterstützung ist es, den Schülerinnen und Schülern eine stabile Teilnahme am Unterricht zu ermöglichen und ihre schulische sowie soziale Entwicklung zu fördern.
Die Schulbegleitung erfolgt in enger Zusammenarbeit mit der Schule, den Eltern und – sofern erforderlich – dem zuständigen Jugendamt.
02. Aufgaben der Schulbegleitung
Unsere pädagogischen Fachkräfte begleiten Kinder und Jugendliche im schulischen Alltag und unterstützen sie dabei, den Unterricht sowie das soziale Umfeld der Schule besser zu bewältigen.
Die Unterstützung kann unter anderem folgende Bereiche umfassen:
Unterstützung bei der Strukturierung des Unterrichtsalltags
Förderung der Konzentration und Arbeitsorganisation
Begleitung in sozialen Situationen innerhalb der Klasse
Unterstützung beim Aufbau sozialer Beziehungen
Hilfe bei der Bewältigung von Konflikten im Schulalltag
Förderung von Selbstständigkeit und Selbstvertrauen
Die Schulbegleitung ersetzt nicht die pädagogische Arbeit der Lehrkräfte, sondern ergänzt diese durch individuelle Unterstützung.
03. Zusammenarbeit mit Schule und Familie
Eine erfolgreiche Schulbegleitung basiert auf einer engen Zusammenarbeit zwischen:
den Eltern oder Sorgeberechtigten
den Lehrkräften
der Schule
dem Jugendamt
unseren pädagogischen Fachkräften
Gemeinsam wird ein individueller Unterstützungsplan entwickelt, der sich an den Bedürfnissen des Kindes oder Jugendlichen orientiert.
04. Zusammenarbeit mit Jugendämtern und Fachstellen
Kooperation im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe
Cocoon – Jugend und Familienhilfe e.V. arbeitet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des SGB VIII und kooperiert eng mit den zuständigen Jugendämtern sowie weiteren Fachstellen.
Unsere Angebote werden im Rahmen eines individuellen Hilfeplanverfahrens gemäß §36 SGB VIII entwickelt und umgesetzt. Dabei orientieren wir uns an den jeweiligen Bedarfen der Kinder, Jugendlichen und Familien.
Unsere pädagogischen Fachkräfte arbeiten interdisziplinär und stimmen sich regelmäßig mit allen beteiligten Institutionen ab, um eine nachhaltige und bedarfsgerechte Unterstützung zu gewährleisten.
05. Qualität und Professionalität
Die Arbeit unseres Trägers basiert auf fachlicher Kompetenz, pädagogischer Erfahrung und einer wertschätzenden Haltung gegenüber den Menschen, die wir begleiten.
Wir legen besonderen Wert auf:
transparente Zusammenarbeit mit Jugendämtern und Kooperationspartnern
klare pädagogische Zielvereinbarungen im Hilfeplanprozess
ressourcenorientierte Unterstützung der Kinder und Jugendlichen
kontinuierliche Reflexion und Weiterentwicklung unserer Arbeit